Mittwoch, 11. Februar 2009

Vorlesefunktion

http://www.golem.de/0902/65206.html

Verletzt die Vorlesefunktion des neuen Kindle Urheberrechte?
US-Schriftstellerverband kritisiert Amazons neuen E-Bookreader

Der US-Schriftstellerverband Author's Guild kritisiert Amazons neuen E-
Book-Reader. Die Vorlesefunktion verletze Tonaufführungsrechte,
argumentiert der Verband.
Kaum hat Amazon seinen neuen E-Book-Reader Kindle 2 auf dem Markt
gebracht, droht Ungemach. Grund ist die Text-to-Speech-Software, die
auf dem Kindle 2 gespeicherte Texte vorliest. Diese Vorlesefunkton
verletzt nach Ansicht des US-Schriftstellerverbandes Author's Guild
die Urheberrechte der Autoren.

"Sie haben nicht das Recht, ein Buch laut vorzulesen", sagte Author's
Guild-Chef Paul Aiken dem Wall Street Journal. Dabei handele es sich
um ein Tonaufführung, die durch das Urheberrecht geschützt sei, so
Aitken.

Der auf das Urheberrecht spezialisierte US-Anwalt Ben Sheffner
bezweifelt jedoch, dass die Text-to-Speech-Funktion eine öffentliche
Aufführung darstelle, sagte er dem US-Branchendienst CNet. Der Harvard-
Jurist Jonathan Zittrain argumentierte, es liege keine
Urheberrechtsverletzung vor, solange keine Tonaufnahme des Buches
gemacht werde.

Text-to-Speech-Engines wie etwa WebAnywhere lesen Texte mit einer
synthetisierten Stimme vor. Solche Systeme werden zum Beispiel
eingesetzt, um Blinden und Sehbehinderte Zugang zu Computer- und
Internetinhalten zu ermöglichen. Von der Qualität reichen sie jedoch
im allgemeinen nicht an einen menschlichen Vorleser heran. (wp)

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